Donnerstag, 5. April 2018

Olaf Scholz powered by Goldman Sachs von NachDenkSeiten-Podcast

Olaf Scholz powered by Goldman Sachs von NachDenkSeiten-Podcast

s gibt Tickermeldungen, die will man gar nicht glauben. Die Meldung, dass der neue Finanzminister Olaf Scholz ausgerechnet Jörg Kukies, den Deutschlandchef der berüchtigten Investmentbank Goldman Sachs zum Staatssekretär im Finanzministerium ernennen will, gehört zweifelsohne dazu. Doch leider ist diese Meldung keine Fake-News. Was kommt als nächstes? Lutz Bachmann als Integrationsbeauftragter? Übernimmt der Chef von Jägermeister den Job des Drogenbeauftragten und die Rüstungsexporte dürfen künftig von den Chefs von EADS und Rheinmetall bewilligt werden? Aber bitte, bitte, bitte, liebe Politik – beschwert Euch künftig nicht mehr darüber, dass „Euer Volk“ von Tag zu Tag verdrossener wird. Die Elitenverwahrlosung greift immer weiter um sich und der Politik scheint das Gespür dafür vollkommen abhanden gekommen zu sein. Von Jens Berger.

Montag, 20. November 2017

«Verfassungswidrig! Das KPD-Verbot im Kalten Bürgerkrieg» von Rosa-Luxemburg-Stiftung

«Verfassungswidrig! Das KPD-Verbot im Kalten Bürgerkrieg»



Ein neues Buch beschäftigt sich mit dem Zusammenhang zwischen Nationalsozialismus und Antikommunismus in Deutschland und der daraus folgenden politischen Dimension des KPD-Verbotes 1956. Diskussion mit dem Autor Prof. Dr. Josef Foschepoth (Freiburg) und Jan Korte (Mitglied Vorstand der Rosa-Luxemburg-Stiftung, MdB).
Berlin, 14.11.2017
Mehr: www.rosalux.de/dokumentation/id/38092
«Verfassungswidrig! Das KPD-Verbot im Kalten Bürgerkrieg» von Rosa-Luxemburg-Stiftung unterliegt den Lizenzbedingungen einer Creative Commons-Lizenz.
«Verfassungswidrig! Das KPD-Verbot im Kalten Bürgerkrieg» von Rosa-Luxemburg-Stiftung

Donnerstag, 9. März 2017

Ankara macht ausländische Hilfsorganisation dicht – NZZ.at



EU-Flüchtlingspakt mit der Türkei

Ankara macht ausländische Hilfsorganisation dicht

Die amerikanische Organisation Mercy Corps darf nicht mehr in der Türkei arbeiten. Damit verlieren Hunderttausende von Syrern lebenswichtige Hilfe. Diese wird auch mit EU-Geldern finanziert.
Die türkische Regierung hat der Hilfsorganisation Mercy Corps die Registrierung entzogen. Faktisch bedeutet dies die Streichung eines der grössten Hilfsprogramme für syrische Flüchtlinge: Die amerikanische Organisation, die seit fünf Jahren in der Türkei tätig ist, unterstützt jeden Monat bis zu einer halben Million Syrer. Ein Grossteil der Hilfe kommt Vertriebenen in Nordsyrien zugute. Eines der Projekte stellt beispielsweise die Versorgung mit Brot sicher. Die Organisation kauft Mehl in der Türkei, das sie an nordsyrische Bäckereien liefert, die das daraus hergestellte Brot zu Minimalpreisen verkaufen. Ohne die Mehllieferungen müssten viele Bäcker schliessen.

Ankar

Keine Begründung
Ausser in Syrien leistet die Organisation auch in der Türkei wichtige Hilfe für syrische Flüchtlinge. Neben Nothilfe umfassen die Programme soziale Dienstleistungen. So kümmert sich ein Gemeinschaftszentrum in der südtürkischen Stadt Gaziantep insbesondere um Frauen und Mädchen. Allein im vergangenen Jahr kam die in der Türkei geleistete Hilfe rund 100 000 Personen zugute. Einige dieser Programme werden von der EU finanziert, wie die Sprecherin von Mercy Corps, Christine Nyirjesy Bragale, gegenüber dieser Zeitung bestätigt.
Die Türkei zählt zu den Ländern, die Syrern in den letzten Jahren grosszügig die Türen geöffnet haben. Nach eigenen Angaben hat sie mehr als drei Millionen Flüchtlinge aufgenommen. Ankara beklagte lange Zeit, von den Europäern dabei im Stich gelassen zu werden. Vor einem Jahr verpflichtete sich die EU schliesslich, der Türkei im Rahmen des Flüchtlingsabkommens bis Ende 2018 mit sechs Milliarden Euro unter die Arme zu greifen. Mit dem Geld werden Hilfsprogramme sowohl von Regierungsorganisationen als auch von der Uno und internationalen Nichtregierungsorganisationen unterstützt.
Warum Ankara die Registrierung von Mercy Corps widerrufen hat, ist unklar. „Uns wurde kein Grund mitgeteilt“, sagt Bragale. „Wir bemühen uns jedoch um ein Gespräch mit den türkischen Behörden. Wir möchten die Erlaubnis erhalten, unsere Tätigkeiten fortzusetzen.“ Die Regierung von Ministerpräsident Binali Yildirim hat sich zu der drastischen Entscheidung bisher nicht geäussert. Entsprechende Nachfragen dieser Zeitung blieben am Mittwoch unbeantwortet.
Regierungsnahe Blätter haben in jüngster Zeit schwere Vorwürfe gegen ausländische Hilfsorganisationen erhoben. Städte in der Südtürkei seien Oasen für ausländische Spione geworden, behauptete die Tageszeitung „Sabah“ Anfang der Woche. Internationale Hilfsorganisationen betrieben unter dem Deckmantel der humanitären Hilfe Spionage und unterstützten Terroristen. Angeführt werde die Spitzeltätigkeit von deutschen und amerikanischen Organisationen. Eine von vierzehn fragwürdigen Hilfsorganisationen sei Mercy Corps, behauptete die Zeitung.

Üble Verdächtigungen

Sechs der Nichtregierungsorganisationen listete der Autor namentlich auf und beschuldigte sie, eine Milliarde Dollar getarnt als humanitäre Hilfe an die „syrische PKK“ gezahlt zu haben. Gemeint ist damit die Partei der Demokratischen Union (PYD), deren bewaffneter Arm, die YPG, Washington im Kampf gegen den sogenannten Islamischen Staat unterstützt. Ankara betrachtet die beiden kurdischen Gruppierungen als Terrororganisationen.
Schon im November hatte ein anderes Sprachrohr der Regierung, die Zeitung „Yeni Safak“, ähnliche Anschuldigungen erhoben und behauptet, Mercy Corps und zwei weitere amerikanische Hilfsorganisationen lieferten Waffen in Hilfskonvois an den syrischen PKK-Ableger. Die Hilfe von Mercy Corps gehe vor allem in die von der PYD kontrollierte syrisch-türkische Grenzprovinz Afrin.
Die Vorwürfe seien der Organisation bekannt, sagt Bragale: „Sie sind falsch.“ Als humanitäre Organisation unterstütze Mercy Corps unparteiisch Zivilisten, egal wo diese lebten. „Wir sind voll von der Unparteilichkeit und Integrität unserer Tätigkeiten überzeugt, und wir sind stolz auf die breite Wirkung, die wir damit seit Beginn des Bürgerkriegs sowohl in Syrien wie in der Türkei erzielt haben.“
Ob weiteren ausländischen Organisationen das Ende droht, blieb am Mittwoch unklar. Ein Abgeordneter der regierenden Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung (AKP) forderte diese Woche unumwunden, die Regierung müsse die Vertretungen von deutschen Stiftungen in der Türkei schliessen. Wie schnell Ankara mit dem Vorwurf der Spionage oder Terrorunterstützung zur Hand ist, zeigt die Inhaftierung des Korrespondenten der „Welt“, Deniz Yücel. Unter ausländischen Helfern ist die Sorge gross, dass der Bannstrahl noch andere Organisationen treffen könnte.

a macht ausländische Hilfsorganisation dicht – NZZ.at

Montag, 27. Februar 2017

Lieber Martin Schulz! | Frankfurter Rundschau

SPDLieber Martin Schulz!

Christoph Butterwegge trat 2005 wegen der Agenda 2010 aus der SPD aus. In einem offenen Brief an den SPD-Kanzlerkandidaten fordert er eine Abkehr von Hartz IV.
Lieber Martin Schulz! | Frankfurter Rundschau

Sonntag, 5. Februar 2017

Rundfunkbeitrag ist Grundgesetzwidrig 12.11.2016 - Die Rechtsauffassung der Stadt Flensburg - YouTube

Veröffentlicht am 05.02.2017
Flensburgs Oberbürgermeister Simon Faber gibt den städtischen Vollstreckern schriftlich, dass ihr im Wege der Amtshilfe zwangsweises Beitreiben des Rundfunkzwangsbeitrages für den NDR rechtmäßig ist; das dem entgegenstehende absolut gefasste Grundrecht „ungehindert“ im Art. 5 Abs. 1 GG ist da Scheins völlig irrelevant.

Am 21.12.2016 veröffentlichte der Bürgermeister Henning Brüggemann die Mitteilungsvorlage der Flensburger Stadtverwaltung als 1. Ergänzung zur RV-126/2016, die am 10.11.2016 vom Rat der Stadt Flensburg an den Ausschuss für Bürgerservice, Schutz und Ordnung, der am 11.01.2017 wieder tagt, überwiesen wurde.

Bemerkenswert ist, dass die sog. 1. Ergänzung zur Ratsvorlage 126/2016 nicht nur einen grundgesetzfernen aber dafür ergebnisorientierten Sachverhalt zum Inhalt hat, sondern auch der berichterstattende Bürgermeister Henning Brüggemann die 1. Ergänzung mit dem Hinweis schließt, dass der zum Jahreswechsel aus dem Amt scheidende Oberbürgermeister der Stadt Flensburg seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Vollstreckung schriftlich bestätigt hat, dass ihr Handeln rechtmäßig ist, Zitat:

„Um die […], naturgemäß verunsicherten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Vollstreckung zu schützen, hat der Oberbürgermeister ihnen gegenüber zwischenzeitlich die Rechtmäßigkeit ihres Handelns schriftlich bestätigt.“

Von Grundgesetzes wegen ist übrigens seit dessen Inkrafttreten Fakt, dass hoheitliches Handeln der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt erst dann rechtmäßig ist, wenn dieses auch verfassungsgemäß (grundgesetzkonform) ist, denn ansonsten handelt es sich um eine grundgesetzwidrige Grundrechteverletzung, die der öffentlichen Gewalt nämlich gemäß Art. 1 Abs. 1 und 3 GG absolut untersagt ist. Da helfen auch keine Zweckmäßigkeitserwägungen wie z.B. der Wunsch nach dem wirksamen Durchgreifen können oder der bundesweiten grundgesetzwidrigen Rechtssprechungspraxis, dass nämlich auch rechtswidrig zustande gekommene Entscheidungen vollstreckt werden können und deshalb der Vollstrecker immer rechtmäßig handeln würde, obwohl auch der an die unverbrüchlichen Rechtsbefehle des Bonner Grundgesetzes in jedem Einzelfall seines hoheitlichen Handelns gebunden ist.

Zitat:

»Im Hinblick auf die strikte Bindung an die Grundrechte müssen die hierzu ermächtigten Staatsorgane nicht nur feststellen, ob der Antrag den einfachrechtlichen Vorschriften entspricht, sondern darüber hinaus sorgfältig prüfen, ob auch die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für den Grundrechtseingriff vorliegen. Die Prüfung hat von Amts wegen zu erfolgen, da jeder Eingriff durch die öffentliche Gewalt in ein Grundrecht der verfassungsrechtlichen Legitimation bedarf. Dem Staat obliegt, die Rechtmäßigkeit seines Handelns darzutun; dagegen gehört es nicht zu den Pflichten des Grundrechtsträgers, die Rechtswidrigkeit staatlicher Maßnahmen zu belegen. Die dem öffentlichen Organ erteilte Ermächtigung zur Ausübung staatlichen Zwanges umfaßt nicht die Befugnis, sich über die Grundrechte hinwegzusetzen.« BVerfGE 49, 220 [236] – Zwangsversteigerung III

»Die Aufgabe des Staates, das Recht zu wahren, umfasst die Pflicht, ordnungsgemäß titulierte Ansprüche notfalls mit Zwang durchzusetzen und dem Gläubiger zu seinem Recht zu verhelfen. Im Rechtsstaat des Grundgesetzes bedarf der Einsatz von Zwang jedoch stets einer ausreichenden Ermächtigungsgrundlage. Andererseits findet staatliche Gewalt eine unübersteigbare Grenze an den Grundrechten. Diese sind nicht nur subjektive Abwehrrechte des einzelnen Bürgers gegen staatliche Maßnahmen, sondern zugleich objektive Grundentscheidungen der Verfassung, die für alle Bereiche des Rechts gelten (BVerfGE 21, 362 [371 f.] m.w.N.). Sie binden die gesamte Staatsgewalt und sind nach der ausdrücklichen Anordnung des Art. 1 Abs. 3 GG unmittelbar wirksames Recht und damit Gesetz im Sinne des § 12 EGZPO.« BVerfGE 49, 220 – Zwangsversteigerung III Rn. 44

Man darf jetzt sehr gespannt sein, wie man in Flensburg am 11.01.2017 im Ausschuss für Bürgerservice, Schutz und Ordnung auf dem auch in Flensburg die ranghöchste Rechtsnorm bildenden Bonner Grundgesetz mit den die öffentliche Gewalt zwingend bindenden Rechtsbefehlen in Gestalt der Artikel 1 Abs. 1 und 3 GG sowie Art. 20 Abs. 3 GG und Art. 97 Abs. 1 Halbsatz 2 GG sowohl mit der Ratsvorlage 126/2016 als auch der von Grundgesetzes wegen äußerst anrüchigen 1. Ergänzung zur RV-126/2016 umgehen wird.

Wie es um die Rechtslage von Grundgesetzes wegen bezüglich des sog. Rundfunkzwangsbeitrages tatsächlich bestellt ist, liest sich in der teleologie- und meinungsfreien Experetise zum Rundfunkbeitrag.

Lesenswert ist vor dem Hintergrund der Expertise zum Rundfunkbeitrag sicherlich auch der hiesige Artikel „Das grundgesetzliche Verbot der Erhebung einer Beitragspflicht für die Gewährleistung von Grundrechten“, denn die im Bonner Grundgesetz verankerten Grundrechte sind weder verletzlich noch käuflich.
Rundfunkbeitrag ist Grundgesetzwidrig 12.11.2016 - Die Rechtsauffassung der Stadt Flensburg - YouTube

Freitag, 16. Dezember 2016


Ehemaliger AfD-Politiker von Volksverhetzung freigesprochen

Rechtsaußen-Politiker wollte Andersdenkende »an die Wand stellen« / Landgericht spricht ehemaligen Funktionär aus Salzwedel frei

Stendal. Das Landgericht Stendal hat einen früheren AfD-Funktionär aus Salzwedel vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen. Der 44-Jährige hatte im Internet dazu aufgerufen, politisch Andersdenkende »an die Wand zu stellen«. Aus Sicht der Richter erfüllte die Äußerung nicht den Tatbestand der Volksverhetzung, wie ein Sprecher des Landgerichts Stendal am Donnerstag sagte. Der Aufruf richte sich nicht, wie im Paragrafen vorgesehen, gegen eine klar abgrenzbare Gruppe.

Damit entschieden die Richter in der Berufungsverhandlung anders als die erste Instanz. Das Amtsgericht Gardelegen hatte das frühere Mitglied eines AfD-Kreisvorstandes im März wegen Volksverhetzung zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Freispruch ist noch nicht rechtskräftig.

Der Landtagsabgeordnete Sebastian Striegel (Grüne) zeigte sich enttäuscht. Vor dem Hintergrund, dass jemand erwiesenermaßen zu Hass und Gewalt aufgerufen habe, sei der Freispruch ein völlig falsches Signal, sagte Striegel. Er hatte den 44-Jährigen angezeigt und war auch als Zeuge geladen.
Trotz des Freispruchs muss der 44-Jährige Konsequenzen tragen. Die AfD schloss den Mann aus der Partei aus, wie Landeschef André Poggenburg sagte. »Er hat sich von der moralischen Linie der AfD verabschiedet und ist für uns nicht mehr tragbar.« dpa

https://www.neues-deutschland.de/artikel/1035554.ehemaliger-afd-politiker-von-volksverhetzung-freigesprochen.html